Teilnahmebedingungen für die “Bergfestival Preith Spendenaktion - ZAMHOIDN”

§ 1 Wettbewerb

Der Wettbewerb “Bergfestival Spendenaktion - ZAMHOIDN” für Vereine und gemeinnützige Projektträger auf Instagram wird von den Schlüssllochluara e.V. Preith durchgeführt und veranstaltet. Die Preise werden von den Schlüssllochluaran ausgelobt.

 

§ 2 Teilnahmeberechtigung

1. Teilnahmeberechtigt sind alle gemeinnützigen Vereine, Stiftungen, gGmbHs und Einrichtungen in kommunaler bzw. kirchlicher Trägerschaft im Landkreis Eichstätt. Maßgeblich ist der Sitz des Projektträgers oder des Vereins.

2. Die geplante Mittelverwendung muss im Landkreis Eichstätt erfolgen.

3. Je Verein oder Projektträger ist nur eine Bewerbung möglich.

4. Die Vereine oder Projektträger benennen eine Ansprechperson, die für den Verein oder gemeinnützigen Projektträger während des Wettbewerbs gegenüber den Organisatoren zuständig ist. Die Ansprechperson versichert, in jeder Hinsicht ausreichend bevollmächtigt zu sein, für ihren Verein oder Projektträger in allen Belangen zu handeln und angesprochen werden zu dürfen.

5. Die Teilnahme an dem Wettbewerb ist kostenlos. Eine Erstattung von möglichen Aufwendungen findet nicht statt.

6. Nicht teilnahmeberechtigt sind Vereine und gemeinnützige Projektträger, die direkt oder indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen, die Gewalt verherrlichen oder fördern oder zu Gewalt aufrufen, rassistische oder diskriminierende Inhalte verbreiten oder auf sonstige Weise dem Ruf oder dem Ziel der gemeinwohlorientierten Spendenvergabe des Schlüssllochluara e.V. Preith direkt oder indirekt schaden. Die Entscheidung über eine Förderung liegt bis zur endgültigen Spendenauszahlung ausschließlich beim Vorstand des Schlüssllochluara e.V. Preith.

7. Der Verein Schlüssllochluara e.V. Preith behält sich vor, ohne Angabe von Gründen bestimmte Teilnehmende auszuschließen, wenn sie sich gegen die gute Sitte verhalten oder mit unlauteren Mitteln, beispielsweise Kauf von Likes/Stimmen, versuchen, sich Spendengelder zu erschleichen. Hier genügt der Anschein der Unlauterkeit für einen Ausschluss von der Spendenaktion.

 

§ 3 Förderung und Förderart

1. Die teilnehmenden Vereine oder Projektträger können in einer kostenlosen Abstimmung auf Instagram eine Förderung erhalten. 

2. Die Preisträger:innen der Abstimmung erhalten folgende Förderungen:

  • 1. Platz:  1.000 Euro
  • 2. Platz:     500 Euro
  • 3. Platz:     200 Euro
  • 4. Platz:     200 Euro
  • 5. Platz:     100 Euro

Bei Stimmengleichheit wird das entsprechende Preisgeld summiert und unter den teilnehmenden Vereinen oder Projektträgern mit derselben Stimmenanzahl aufgeteilt. Die nachfolgenden Platzierungen verschieben sich entsprechend um die Anzahl gleichplatzierter Vereine oder gemeinnütziger Projektträger.

3. Die Entscheidung über eine Förderung ist bis zur endgültigen Spendenauszahlung vorbehalten. Die finale Entscheidung über die Förderung liegt in jedem Fall bei den gesetzlichen Vertretern des Schlüssllochluara e.V. Preith.

4. Die Prämierung der Preisträger bzw. Preisträgerinnen findet am Preither Bergfestival am Berg. Brass. Preith!-Abend, dem 08. August 2026 auf der Bühne statt.

 

§ 4 Zeitablauf und Funktionsweise der Abstimmung

1. Der Wettbewerb dauert vom 10.06.2026 bis 24.07.2026 und ist in zwei Abschnitte unterteilt: 
Eine Bewerbungsphase und eine finale Abstimmungsphase.

2. Ab dem 10.06.2026 findet eine Bewerbungsphase ohne Abstimmungsfunktion statt, in der Bewerbungen um eine Förderung eingereicht werden können. Jede Bewerbung wird vom Vorstand des Schlüssllochluara e.V. Preith geprüft und erst im Anschluss an diese Prüfung für die Freischaltung autorisiert, sofern keine offensichtlichen Ausschlussgründe gemäß § 2 dieser Teilnahmebedingungen vorliegen.

Bei jeder Bewerbung müssen folgende Informationen übermittelt werden:

  • Ansprechpartner/Ansprechpartnerin, der/die die rechtliche Voraussetzung dafür erfüllt.
  • Vorstellung “Unser Verein/Unsere Institution” inklusive Adresse (maximal 50 Wörter).
  • Vorstellung “Unser Projekt” (maximal 50 Wörter), für das die Spende verwendet würde.
  • Ein einfallsreiches Video oder ein einfallsreiches Foto/mehrere einfallsreiche Fotos, die für den Verein/die Institution stehen können. Hier sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt. Wir freuen uns auf vielfältigste Einsendungen.
  • Alles muss per E-Mail an sll.preith@gmail.com gesendet werden.

3. Zwischen dem 1. und 5. Juli 2026 werden vom Schlüssllochluara e.V. die Bewerbungen auf Instagram - https://www.instagram.com/schluessllochluara - freigeschaltet. Die Reihenfolge der Freischaltung obliegt einzig dem Schlüssllochluara e.V. und kann von außen nicht verändert oder dagegen geklagt werden.

Nach erfolgter manueller Freischaltung kann für den jeweiligen Teilnehmenden mit Beginn der Abstimmung am 1. Juli 2026 per Like unter dem jeweiligen Instagram-Post abgestimmt werden. Die Abstimmungsphase läuft vom 01.07.2026 bis 24.07.2026, 19 Uhr und die Abstimmung kann dementsprechend mit einem gültigen Instagramkonto (ein gültiges Instagramkonto im Sinne dieser Teilnahmebedingungen ist ein zum Zeitpunkt der Stimmabgabe aktives Benutzerkonto bei Instagram, das nicht gegen die Nutzungsbedingungen von Instagram verstößt, nicht automatisiert betrieben wird und nicht ausschließlich zum Zweck der Teilnahme an diesem Wettbewerb angelegt wurde) und einem Like unter dem jeweiligen Beitrag erfolgen. 

4. Während der Abstimmungsphase ist es bis zum 10.07.2026, 23.59 Uhr weiterhin möglich, Bewerbungen einzureichen.

5. Der Schlüssllochluara e.V. Preith ist berechtigt, Stimmen/Likes im Wettbewerb aus wichtigen Gründen nicht zu werten. Dies ist u.a. der Fall bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen sowie bei versuchter oder vollendeter Manipulation des Wettbewerbs (u.a. bei Einsatz automatischer Abstimmsysteme, Einsatz von mutmaßlich eigens für den Wettbewerb angelegten Fake-Instagramkonten oder versuchter Störung bzw. Beeinflussung des ordnungsgemäßen Wettbewerbsablaufs).

 

§ 5 Ausschlussgründe für teilnehmende Vereine und gemeinnützige Projektträger vom Wettbewerb

1. Teilnehmende Vereine und gemeinnützige Projektträger, die materielle Anreize wie beispielsweise kostenlose Mitgliedschaften oder Preisgelder für die Stimmabgabe in Aussicht stellen, können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.

2. Teilnehmende Vereine und gemeinnützige Projektträger, die die Teilnahmebedingungen unter § 2 nicht erfüllen, sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.

3. Teilnehmende Vereine und gemeinnützige Projektträger, die diskriminierendes, menschenverachtendes und/oder rassistisches Gedankengut kommunizieren oder das Persönlichkeitsrecht verletzende Hintergründe erkennen lassen, werden ausnahmslos vom Wettbewerb ausgeschlossen. Hier gibt es keinerlei Toleranz.

4. Teilnehmende Vereine und gemeinnützige Projektträger, die offensichtlich radikale und illegale Ziele verfolgen, sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.

5. Teilnehmende Vereine und gemeinnützige Projektträger können vom Wettbewerb sofort oder nachträglich aus wichtigen Gründen ausgeschlossen werden. Dies ist insbesondere der Fall bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen sowie bei versuchter oder vollendeter Manipulation des Wettbewerbs oder versuchter Störung oder Beeinflussung des ordnungsgemäßen Wettbewerbsablaufs. Dies kann ggf. die Aberkennung eines Preises zur Folge haben.

6. Der Schlüssllochluara e.V. Preith behält sich vor, teilnehmende Vereine und gemeinnützige Projektträger aus vereinsspezifischen Gründen vom Wettbewerb auszuschließen.

 

§ 6 Verschiebung, Abbruch und vorzeitige Beendigung des Wettbewerbs

Wir behalten uns vor, den Wettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu verschieben, abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit machen wir insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines teilnehmenden Vereins oder gemeinnützigen Projektträgers verursacht wird, kann der Schlüssllochluara e.V. von dem verantwortlichen Verein oder Projektträger Ersatz des entstandenen Schadens verlangen.

 

§ 7 Haftung

1. Der Schlüssllochluara e.V. wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Teilnahmebedingungen bereits ein früherer Zeitpunkt ergibt.

2. Für Sach- und/oder Rechtsmängel an den vom Schlüssllochluara e.V. gestifteten Gewinnen haftet der Schlüssllochluara e.V. Preith nicht.

3. Der Schlüssllochluara e.V. Preith haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Pflichten im Zusammenhang mit der Durchführung des Wettbewerbs. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

§ 8 Datenschutz

1. Für die zur Registrierung erforderlichen Daten im Sinne dieser Teilnahmebedingungen gilt die Datenschutzrichtlinie des Schlüssllochluara e.V. Preith, die auf timm4://content/9 unter Datenschutzerklärung abrufbar ist.

2. Bei der Anmeldung zum Wettbewerb erklären sich die teilnehmenden Personen damit einverstanden, über den Ablauf des Wettbewerbs und über Folgewettbewerbe per E-Mail an die bei der Bewerbung angegebene E-Mail-Adresse informiert zu werden.

3. Die teilnehmenden Personen können die gespeicherten personenbezogenen Daten jederzeit durch Anfrage an die E-Mail-Adresse  sll.preith@gmail.com einsehen und korrigieren lassen. Diese vorgenannte Einverständniserklärung kann jederzeit schriftlich per E-Mail an die Adresse  sll.preith@gmail.com widerrufen werden.

 

§ 9 Unzulässige Inhalte

1. Die teilnehmenden Vereine und gemeinnützigen Projektträger verpflichten sich mit ihrer Teilnahme, nur Logos, Texte, Fotos, Bilder, Grafiken etc. in ihrem Profil zu verwenden, die keine Rechte Dritter (z. B. Recht am eigenen Bild, Urheberrechte, Markenrechte, allgemeines Persönlichkeitsrecht) verletzen. Des Weiteren dürfen nur Logos, Texte, Fotos, Bilder, Grafiken etc. verwendet werden, die keinen unzulässigen Inhalt aufweisen. Unzulässige Inhalte sind insbesondere:

  • Recht am eigenen Bild und allgemeines Persönlichkeitsrecht: Aufnahmen von Personen dürfen erst dann verwendet werden, wenn die betroffenen abgebildeten Personen in die konkrete Nutzung im Rahmen des vorliegenden Wettbewerbs eingewilligt haben. Abbildungen von Kindern dürfen in den Profilen nur genutzt werden, wenn die Einwilligung der Eltern vorliegt. Aufnahmen von Gebäuden und Sachen dürfen erst dann verwendet werden, wenn die Berechtigten in die konkrete Nutzung im Rahmen des vorliegenden Wettbewerbs eingewilligt haben.
  • Urheberrechte: Logos, Texte, Fotos, Bilder, Grafiken etc. dürfen nur benutzt werden, wenn die teilnehmenden Vereine und gemeinnützigen Projektträger zur Nutzung berechtigt sind. Dies ist dann der Fall, wenn die teilnehmenden Vereine und gemeinnützigen Projektträger diejenigen sind, die die Logos, Texte, Fotos, Bilder, Grafiken etc. angefertigt haben oder wenn sie die Zustimmung des Rechteinhabers für die konkrete Nutzung im Rahmen des vorliegenden Wettbewerbs eingeholt haben. Gescannte Fotos aus Zeitungen, Büchern, etc. und Fotos aus anderen Internetseiten sind in der Regel urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Zustimmung der Berechtigten nicht auf die Wettbewerbs-Website hochgeladen werden. Entsprechendes gilt für alle urheberrechtlich geschützten Werke, seien es Texte, Bilder, Logos, Grafiken, etc. Auch diese dürfen nur hochgeladen werden, wenn die teilnehmenden Vereine und gemeinnützigen Projektträger sich vorher die entsprechenden Nutzungsrechte der Urheber:innen oder sonstigen Berechtigten eingeholt haben.
  • Markenrechte: Aufnahmen und Darstellungen von Marken dürfen erst dann verwendet werden, wenn die Berechtigten in die konkrete Nutzung im Rahmen des vorliegenden Wettbewerbs eingewilligt haben.

2. Der teilnehmende Verein oder gemeinnützige Projektträger ist verpflichtet zu prüfen, dass die eingereichten Bilder und Fotos datenschutzrechtlich für die konkrete Nutzung im Rahmen des vorliegenden Wettbewerbs verwendet werden dürfen. Die teilnehmenden Vereine und gemeinnützigen Projektträger sind verpflichtet, ggf. erforderliche datenschutzrechtliche Einwilligungen der betroffenen Personen einzuholen. Die Bilder und Fotos auf der Instagram-Seite des Schlüssllochluara e.V. Preith verbleiben dort dauerhaft und ohne Einschränkung.

3. Im Falle einer potentiellen Verletzung der Rechte Dritter werden die Inhalte unverzüglich und ohne vorherige Anhörung des jeweiligen teilnehmenden Vereins oder gemeinnützigen Projektträgers bis zur Klärung des Sachverhalts von der Instagram-Seite entfernt. Sollten Sie eine Verletzung von Bild- oder Persönlichkeitsrechten melden wollen, senden Sie bitte eine Nachricht an sll.preith@gmail.com.

4. Die teilnehmenden Vereine und gemeinnützigen Projektträger des Wettbewerbs übertragen die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte der im Rahmen der Bewerbung eingereichten Beschreibungen (Texte), Bilder, Fotos und sonstiger Inhalte an Schlüssllochluara e.V. Preith zum Zwecke der Durchführung des Wettbewerbes. Der Schlüssllochluara e.V. Preith ist demnach insbesondere berechtigt, die Bewerber und Bewerberinnen namentlich auf den Websites und social Media-Accounts, die mit dem Schlüssllochluara e.V. Preith in Verbindung stehen, im Rahmen der Projektbeschreibung zu nennen sowie die eingereichten Beschreibungen (Texte), Bilder, Fotos und sonstigen Inhalte an entsprechender Stelle öffentlich wiederzugeben und zu verwenden.

 

§ 10 Sonstiges

1. Die teilnehmenden Vereine und gemeinnützigen Projektträger des Wettbewerbs übertragen die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte der im Rahmen der Bewerbung eingereichten Beschreibungen (Texte), Bilder und Fotos an den Schlüssllochluara e.V. Preith und können namentlich und/oder mit Bild veröffentlicht werden. Mit der möglichen Verwendung des Bildmaterials erklärt sich jeder teilnehmende Verein bzw. gemeinnützige Projektträger mit dem Absenden seiner Bewerbung einverstanden. Bezugnehmend auf § 9 Ziffer 1 bedeutet dies insbesondere, dass bei auf Bildern abgebildeten Personen die erforderlichen Einwilligungen eingeholt wurden.

2. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

3. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

4. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.

5. Inhaltlich verantwortlich für die Veranstaltung und Durchführung des Wettbewerbs: Schlüssllochluara e.V. Preith, www.preithuebertreibt.de, sll.preith@gmail.com


Hinweis: Diese Spendenaktion steht in keiner Verbindung zu Instagram (Meta Platforms Ireland Limited) und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Ansprechpartner und Verantwortlicher der Aktion ist ausschließlich der Schlüssllochluara e.V. Preith.